Durch die Satzung zur Kindertagespflege in der Landeshauptstadt Hannover (Inkraftgetreten zum 01.11.2021) ergeben sich Änderungen im Umgang mit Fortbildungen:
- Bis zum Ende des Kindergartenjahres Ende Juli 2025 werden 12 Fortbildungsstunden (Unterrichtseinheiten) gefordert und die Kosten zu 100 % erstattet.
- Darüber hinaus gehende Fortbildungsinitiative der Kindertagespflegepersonen ist ausdrücklich erwünscht.
- Erstattungsfähig sind Fortbildungen, die in sinnvollem Zusammenhang mit der Kindertagespflege stehen und von anerkannten Bildungsträgern angeboten werden
- Diese Regelung gilt für alle Kindertagespflegepersonen der Landeshauptstadt Hannover.
Vor der Teilnahme an einer Fortbildung sprechen Sie bitte mit Ihrer Fachberatung, um kurz die Bestätigung einzuholen, dass die gewählte Fortbildung in sinnvollem Zusammenhang mit der Kindertagespflege steht und von einem anerkannten Bildungsträger angeboten wird. Einzelanträge sind nicht mehr erforderlich.