Kindertagespflege ist eine familiennahe und besonders beziehungsorientierte Betreuungsform. Sie zeichnet sich durch verlässliche Bindungsbeziehungen aus.
Die Förderung der sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung der betreuten Kinder sind zentrale Punkte des Betreuungsangebotes der Kindertagespflege, die denselben Förderauftrag hat wie die institutionalisierte Kinderbetreuung in Krippen und Kindertagesstätten.
Kindertagespflege bietet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vor allem für die Altersgruppe bis zum 3. Lebensjahr durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen.
Kindertagespflege ist ein Jugendhilfeangebot im Rahmen des SGB VIII § 22 ff und wird durch den Jugendhilfeträger finanziell gefördert.
Eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter, -vater) betreut als feste Bezugsperson in ihrem eigenen Haushalt eine kleine Gruppe von max. 5 Kindern.
In einer Großtagespflegestelle in (meist) angemieteten Räumen werden max. 10 Kinder von zwei oder drei qualifizierten Kindertages-pflegepersonen betreut.
Kindertagespflege kann auch als ergänzende Betreuung zu Kindergarten und Schule genutzt werden.