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Wissenswertes für Eltern


Seit dem 1. August 2013 besteht für Eltern der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. 

Die Betreuung in der Kindertagespflege wird durch den Jugendhilfeträger finanziell gefördert.

In Hannover besteht die Möglichkeit, für die Zeit in der Kindertagespflege einen Antrag auf Förderung, auch vor dem 1. Geburtstag des Kindes und nach seinem 3. Geburtstag bis zum Eintritt in den Kindergarten, zu stellen.

Die qualifizierte Kindertagespflege wird als öffentliche Betreuungsform vom Gesetzgeber gleichwertig im Betreuungsangebot für Kinder neben Krippen, Kindertagesstätten, Kinderläden und Horten genannt.